Information - Prüfung

Prüfung zum anerkannten Abschluss "staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in" ab 2015

Bekanntmachung des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für
Menschen mit Hörbehinderung vom 14.07.2015

Ab 2015 wird eine Prüfung für Gebärdensprachdozenten angeboten. Rechtsgrundlage dafür ist die Verordnung über die Anerkennung der Prüfung für Gebärdensprachdozenten in Art. 11 Abs. 3 des BayBGG. Die Prüfung wird nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung (GSDozPO), die mit Wirkung vom 17. Oktober 2006, geändert am 31. Juli 2008, in Kraft getreten ist, durchgeführt.

Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB-BLWG) unter www.giby.de abgerufen werden.

Für Quereinsteiger betragen die Prüfungsgebühren insgesamt 400 Euro.

Für Ausbildungsteilnehmer sind die Prüfungsgebühren bereits mit den Teilnahmegebühren geregelt.
Das Bayerische Institut zur Kommunikationsförderung bietet diesen Ausbildungsgang zur Vorbereitung auf die Prüfung zum Gebärdensprachdozenten an.

Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das beim GIB-BLWG ab sofort angefordert werden kann, bis spätestens 15.10.2015 (Poststempel) beim GIB-BLWG, Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg einzureichen.

Prüfungstermine für den theoretischen Teil laut § 12 GDozPO:
1. Psychologie - 14./15. November 2015
2. Didaktik - 05. Dezember 2015
3. Linguistik - 1.Teil schriftlich und 2. Teil gebärdensprachlich voraussichtlich im Jahr 2016


Der praktische Teil wird 2016 und 2017 terminlich dem Praktikumsjahr angepasst.

Das Kolloquium für das Persönliche Projekt schließt die gesamte Prüfung im September/ Oktober 2017 ab.

Prüfungsort:
Je nach Prüfung im GIB-BLWG in Nürnberg oder BLWG in München,
praktische Prüfungen an den eigenen Kursorten in ganz Bayern.

Die Bekanntmachung und Zulassungsantrag können Sie herunterladen!

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