Information - Prüfung

"Prüfung zum anerkannten Abschluss
- staatlich anerkannte/r Gebärdensprachdozent/in -
Beginn im 2013 "

Bekanntmachung des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung
für Menschen mit Hörbehinderung vom 26.11.2012

Ab 2013 wird eine Prüfung für Gebärdensprachdozenten angeboten. Rechtsgrundlage dafür ist die Verordnung
über die Anerkennung der Prüfung für Gebärdensprachdozenten in Art. 11 Abs. 3 des BayBGG. Die Prüfung wird
nach den Bestimmungen der Prüfungsordnung (GSDozPO), die mit Wirkung vom 17. Oktober 2006, geändert
am 31. Juli 2008, in Kraft getreten ist, durchgeführt.

Einzelheiten über Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsanforderungen etc. können über die Internetseite
des Bayerischen Instituts zur Kommunikationsförderung für Menschen mit Hörbehinderung (GIB-BLWG) unter
www.giby.de abgerufen werden.

Für Quereinsteiger betragen die Prüfungsgebühren insgesamt 400 EUR, ohne die ganze Ausbildung besucht
zu haben.
Für Ausbildungsteilnehmer sind die Prüfungsgebühren bereits mit den Teilnahmegebühren geregelt.

Das Bayerische Institut zur Kommunikationsförderung bietet diesen Ausbildungsgang zur Vorbereitung auf
die Prüfung zum Gebärdensprachdozenten an.

Die Anmeldung zur Prüfung ist auf einem Formblatt, das beim GIB-BLWG ab sofort angefordert werden kann,
bis spätestens 08.02.2013 (Poststempel) beim GIB-BLWG, Fürther Straße 212, 90429 Nürnberg einzureichen.

Prüfungstermine für den theoretschen Teil laut § 12 GDozPO:
1. Didaktik ........................... 28. Februar 2013
2. Psychologie ..................... 12.!3. April 2013
3. Linguistik ......................... 1. Teil schriftl. und 2. Teil gebärdensprachlich voraussichtlich im Jan. und Feb. 2014

Der praktische Teil wird 2014 und 2015 terminlich dem Pratikumsjahr angepasst.

Das Kolloquium für das Persönliche Projekt schließt die gesamte Prüfung im Frühjahr 2015 ab.

Prüfungsort:
Je nach Prüfung im GIB-BLWG in Nürnberg und BLWG München, praktische Prüfung in ganz Bayern.

 

 

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